Pflichtangabe Energieeffizienzklasse


Ab Februar 2015 müssen Verkäufer die Information zur Engergieeffizienzklasse für bestimmte Produkte und in bestimmten Kategorien bei den Vermarktungskanälen zwingend zur Verfügung stellen. Dies ergibt sich aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung (EnVKV).

Sie als Verkäufer müssen nunmehr sicherstellen, dass bei entsprechenden Produkten auf die Energieeffizienzklasse hingewiesen wird. Insbesondere wenn Ihr Angebot einen Preis enthält oder sie in der Beschreibung Angaben zum Energieverbrauch machen. Diese Information muss im Werbemittel bzw. im Produktangebot selbst enthalten und auf den ersten Blick sichtbar sein.

Stellen Sie bitte in Ihren Datenfeeds für diese kennzeichnungspflichtigen Produkte das Artikelmerkmal "Energieeffizienzklasse" zur Verfügung.

 

  • Fügen Sie ihren Feeds eine weitere Spalte „Energieeffizienzklasse“ oder „EEK“ hinzu.
  • Tragen Sie bitte dort für alle betroffenen Produkte die jeweilige Energieeffizienzklasse ein.
  • Bei Produkten die keine EEK-Angabe benötigen, lassen Sie das Feld in der entsprechenden Spalte frei.

 

Bei Nichteinhaltung laufen Sie Gefahr abgemahnt zu werden und/oder sehen einer Klage entgegen.

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