Angabe der EEK bei Lampen und Leuchten


Um das Abmahnrisiko für Sie weiter zu reduzieren, bitten wir Sie (falls noch nicht geschehen), die EEK bei Ihren Angeboten anzugeben. Bitte verwenden Sie hierfür eine neue, separate Spalte in Ihrer Exportdatei.

Kennzeichnungspflichtig sind derzeit Lampen und Leuchten (z.B. Glühbirnen, LED-Birnen, LED-Module, Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen). Insbesondere sind hier Lampen zu beachten, die ein fest verbautes Leuchtmittel (z.B. LED-Modul) aufweisen.

Im Optimalfall übermitteln Sie mit dem Produktdatenfeed neben der EEK auch den Energieverbrauch in kWh/1000h in einer separaten Spalte. So können Ihre Angebote noch besser auf den Vertriebskanälen dargestellt werden.

Quelle: idealo - Partnermailing

Bei Fragen hierzu, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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